Hochschulleitungen und Minister unterzeichnen Zielvereinbarungen

06.03.2025 -  

Verlässliche Finanzierung für sachsen-anhaltische Hochschulen bis 2029

Die vom Kabinett Anfang März beschlossenen Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Land Sachsen-Anhalt wurden heute von Minister Prof. Dr. Armin Willingmann und den Spitzen der sieben staatlichen Hochschulen in der Magdeburger Elbfabrik unterzeichnet.

Im Mittelpunkt steht die Fortschreibung der staatlich getragenen Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt in der Vielfalt ihrer Standorte, Profilierungen und Entwicklungsstrategien. Bezogen auf einzelne Hochschulen und erstmals auch in hochschulübergreifenden Projekten werden Schwerpunkte der strukturellen Weiterentwicklung bis 2029 geregelt. Als Grundlage hierfür ist die finanzielle Planungssicherheit hinsichtlich der Grundbudgets für die Hochschulen in den kommenden fünf Jahren festgeschrieben. „Die in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und dem MWU erarbeiteten Zielvereinbarungen bilden eine zuverlässige Basis für die Entwicklung der einzelnen Hochschulen und des Hochschulsystems im Ganzen”, erklärt der Präsident der Landesrektorenkonferenz (LRK), Prof. Dr. Folker Roland, und betont: „In finanzieller Hinsicht wird Planungssicherheit geschaffen, was in diesen herausfordernden Zeiten alles andere als selbstverständlich ist.“ Vor diesem Hintergrund sei z. B. die Beteiligung der Hochschulen an der Co-Finanzierung von EU-Projekten im Wissenschaftsbereich zwar durchaus nicht ohne Anstrengung zu bewältigen, allerdings verkraftbar.

Roland, der im Oktober 2024 seine zweite Amtszeit als LRK-Präsident antrat, erklärt weiterhin: „Erstmals wurden im Rahmen der Zielvereinbarungen konkrete übergreifende Projekte der Hochschulen zu wichtigen Kernthemen vereinbart, dazu zählen: ,Wissenschaftsnetz /IT-Sicherheit‘, ,Digitale Lehre‘, ,Nachhaltigkeit‘, ,Duales Studium‘, ,Chancengleichheit und Diversität‘ sowie ,Vermittlung ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt‘“.

Nach den Plänen des Wissenschaftsministeriums werden die Hochschulen in diesem Jahr insgesamt 453,8 Millionen Euro als Grundbudget erhalten. Berücksichtigt werden weiterhin auch Mehrbedarfe aus den Tarif- und Besoldungsrunden sowie ein Inflationsausgleich.

 

Letzte Änderung: 06.03.2025 - Ansprechpartner: Webmaster