Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt anlässlich der Unterzeichnung des Hochschulpakts 2020

22.08.2008 -  
Der Präsident

 

Die Hochschulen des Landes nehmen diese Verpflichtung auf sich, obwohl ihnen in den Jahren 2008 und 2009 nur sehr begrenzte Mittel des Hochschulpaktes zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wird es nicht einfach sein, das durch den Hochschulpakt gesteckte Ziel zu erreichen. Denn mit Beginn des Studienjahres 2009/2010 geht die Zahl der Studienberechtigten in Sachsen-Anhalt und den übrigen neuen Bundesländern drastisch zurück.

Außerdem ist die Bereitschaft der Studierenden in allen Bundesländern sehr gering, sich für eine Hochschule in großer Entfernung von ihrem Wohnsitz als Studienort zu entscheiden. Es bedarf deshalb erheblicher Bemühungen, ausgezeichnete Studienbedingungen anzubieten und durch geeignete Marketing-Maßnahmen Studierende zu gewinnen.

Eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist die Beibehaltung der 2003/2004 festgelegten Zahl der personenbezogenen Studienplätze von 33.000 und die dafür notwendige Finanzierung. Im Vergleich zu den Hochschulen der alten Bundesländer, in letzter Zeit aber auch der meisten neuen Bundesländer, sind die Budgets der Hochschulen in Sachsen-Anhalt jetzt schon kaum ausreichend. Der höhere Personalbedarf infolge der Umstellung des Studienbetriebs auf die personalintensiven Bachelor/Masterstudiengänge hat zu keiner Steigerung des Hochschuletats geführt. Zudem finanzieren die Hochschulen seit 2004 das in der Titelgruppe 96 geführte Personal außerhalb ihrer Struktur. Diese Belastung baut sich nur in kleinen Raten sehr langfristig ab.

Zudem tragen die Hochschulen die höheren Belastungen durch die drastisch gestiegenen Energiekosten und beträchtlichen Risiken mit dem Auslaufen der Tarifvereinbarung des Landes Sachsen-Anhalt mit den Gewerkschaften.

Deshalb müssen die Hochschulen des Landes den Anspruch auf stabile und langfristige Zusagen auf ungekürzte Budgets erheben. Anderenfalls können sie die nationale Aufgabe, zu den Zielen des Hochschulpakts beizutragen und gleichfalls der besorgniserregenden demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, nicht erfüllen.

Letzte Änderung: 27.05.2019 - Ansprechpartner: Webmaster