LRK zur Klage des hessischen Ministerpräsidenten

21.02.2005 -  

Bei der Umsetzung der Bologna-Reformen, die sich jeweils an den Hochschulen als aufwendiger Prozess gestalten, geht es um eine weitgehende Neukonzeption des gesamten Studienangebotes. Die Hochschulen stellen ihre Studiengänge auf das gestufte System um (der Master baut auf den Bachelor auf, zugleich werden das alte Magisterstudium und das Diplom ersetzt).

Um diesen tiefgreifenden Umbau zu unterstützen, legte die HRK ein Förderprogramm auf, auf das sich die Hochschulen im Rahmen einer Ausschreibung bewarben. Die HRK wählte aus 127 Anträgen 20 Hochschulen für eine Unterstützung aus, zu denen auch die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gehört.

Gegen das Förderprogramm hat nun der hessische Ministerpräsident, Roland Koch, Verfassungsklage eingereicht. Ziel dieser Klage scheint zu sein, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Beendigung des Programms herbeizuführen. Experten, die im Rahmen des Programms bereits zu einem großen Teil rekrutiert wurden, sollten zum 1. April ihre Arbeit aufnehmen. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden nicht nur den ausgewählten Hochschulen zugute kommen, sondern allen Hochschulen der Bundesrepublik.

Prof. Dr. Wilfried Grecksch, Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt, sieht den bundesweiten Reformprozess gefährdet. Erneute Verunsicherungen bei den Studierenden werden außerdem in diesem Zusammenhang nicht ausbleiben.

„Den Föderalismuskonflikt auf dem Rücken der Hochschulen auszutragen, stößt bei den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt auf absolutes Unverständnis. Dass nun neben der Exzellenzförderung auch die Reformen zur Studienstruktur in die Kompetenzrangeleien zwischen Bund und Ländern geraten, bedeutet eine Blockade und wird nicht ohne Schaden für die Hochschulen bleiben. Eine moderne Hochschulbildung ist über Kleinstaaterei nicht zu erreichen.“ so Prof. Dr. Grecksch.

 

gez.

Der Präsident

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 06099 Hal­le (Saale)

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