Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt beschließen Überprüfung und weiteren Ausbau der Barrierefreiheit
Nachdem sich die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt in den zurückliegenden Jahren bereits intensiv für die Umsetzung einer möglichst durchgängigen Barrierefreiheit eingesetzt haben, sollen die Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen ausgeweitet werden. Eine Überprüfung der bislang umgesetzten Aktivitäten zur Sicherung der Barrierefreiheit und die Initiierung neuer Ideen wurde im Rahmen der Januar-Sitzung der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt von den Hochschulleitungen einstimmig beschlossen. Zugleich sollen künftig regelmäßige Kontrollen mit anschließender öffentlicher Berichterstattung die Umsetzung des gemeinsam ausgearbeiteten Handlungsprogramms sichern.
Grundlage für dieses klare Bekenntnis zur Barrierefreiheit an allen Hochschulen bilden das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-Behindertenrechtskonvention), der Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt „Aktionsprogramm Barrierefreies Sachsen-Anhalt“ und die Empfehlung „Eine Hochschule für alle“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen, mentalen und virtuellen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten zu gewährleisten. Unterstützung bei der Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen finden die Hochschulen durch die Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ (IBS) des Deutschen Studentenwerkes. Eine Beteiligung an der Evaluation der HRK „Eine Hochschule für alle“ im Jahr 2012 ist ebenfalls geplant.
Darüber hinaus sichern die Universitäten, die Kunsthochschule und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) die Herstellung der Barrierefreiheit im Zuge von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen und erarbeiten dazu Konzeptionen, die bei der Fortschreibung der Bauplanung zu berücksichtigen sind. Vertrauenspersonen und die Behindertenbeauftragten werden frühzeitig in diese Entwicklungen mit einbezogen. Die weitere Qualifizierung der Beauftragen für die Angelegenheiten behinderter Hochschulangehöriger erfolgt ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ (IBS) des Deutschen Studentenwerkes und dem Landes-Kultusministerium. Im Rahmen der medialen Aktivitäten erhöhen die Hochschulen ihrer Barrierefreiheit bei den Internetpräsenzen sowie bei den Kommunikations-, Organisations-, und elektrischen Lehr- und Lernsystemen. Entsprechende Kriterien finden bei der Auftragsvergabe besondere Berücksichtigung.
Mitglieder der Landesrektorenkonferenz sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Kunsthochschule Burg Giebichenstein Halle/S., die Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg sowie die in kirchlicher Trägerschaft stehende Evangelische Hochschule für Kirchenmusik und die Theologische Hochschule Friedensau. Die Fachhochschule Polizei genießt Gaststatus.
Wernigerode, Magdeburg, Halle/S., Merseburg, Köthen, den 26.02.2011