Gemeinsame Erklärung der Landesrektorenkonferenz und des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Unser Wissenschaftssystem leistet einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes und unserer Gesellschaft. Im Zentrum dieses Wissenschaftssystems stehen die Hochschulen, die in einzigartiger Form Forschung und Lehre miteinander verbinden. Sie sind von herausragender Bedeutung und erbringen anerkannte Leistungen in der Bildung, Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Wissenschaft und Forschung sowie der Weiterbildung.
Die Landesregierung unterstützt eine Änderung des Grundgesetzes, die es dem Bund gestattet, sich künftig in verlässlicher Weise an der Finanzierung unserer Hochschulen zu beteiligen.
Die Landesregierung und die Hochschulen sind sich einig, die Hochschulstrukturplanung und die Zielvereinbarungen der Jahre 2015-2019 so auszurichten, dass ein Konsolidierungsbeitrag möglich wird, ohne dass auf notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen verzichtet wird. Die Hochschulen erwarten eine dauerhafte und planbare Grundfinanzierung, die im nationalen und internationalen Wettbewerb eine Entwicklungsperspektive gewährleistet. Die Hochschulen weisen darauf hin, dass sie bereits jetzt einen Konsolidierungsbeitrag leisten.
Die Landesregierung strebt bis 2025 statt eines ungebremsten Aufwuchses bisheriger Kosten im Einzelplan 06 über alle Bereiche hinweg eine spürbare Entlastung an. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dies kommt dem Eckwert des EPl 06 zugute. Ebenso entlastend würden etwaige Programme des Bundes wirken, die (wie z. B. für sog. kleine Fächer oder besondere Demographieprojekte) laufende Kosten der Hochschulen decken.
Die Hochschulen werden jetzt ihre strukturellen Defizite abbauen und Strukturanpassungen einleiten.
Die Ausgestaltung künftiger Strukturen (Hochschulstrukturplanung und Zielvereinbarungen) wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Wissenschaftsrates in den nächsten Monaten im Rahmen der Vorbereitung der Zielvereinbarungen für 2015 bis 2019 gemeinsam beraten.
Weitere haushaltsrelevante Probleme wie die Zuordnung und Finanzierung notwendiger Großgeräte und die Abarbeitung des Staus im Investitionsbereich werden unter Berücksichtigung der künftigen Strukturen gemeinsam geklärt und bereinigt.
Die Budgets der Hochschulen für das Jahr 2014 (Personal- und Sachmittel i. H. v. ca. 320 Mio. ) werden in 2015 um 1,5 % abgesenkt und auf dieser Basis bis einschließlich 2019 eingefroren. Ein Inflationsausgleich findet nicht statt.
Mehrkosten für Personal, die auf tariflichen oder gesetzlichen Vorgaben beruhen, werden zu 90 % vom Land ausgeglichen, zu 10 % tragen sie die Hochschulen selbst.
Im Zeitraum der Zielvereinbarungen 2015 2019 finanzieren die Hochschulen Strukturanpassungen selbst, soweit möglich unter Einbeziehung des zwischen dem Bund und den Ländern fortgeschriebenen Hochschulpakts; ein Strukturanpassungsfonds erübrigt sich. Erträge aus eigenen Strukturanpassungen verbleiben im Zielvereinbarungszeitraum den Hochschulen.
Im Zielvereinbarungszeitraum 2020 2024 realisieren die Hochschulen strukturbedingte Einsparungen.
Bundesmittel, die die Hochschulen außerhalb der bisherigen Grundfinanzierung erhalten, werden grundsätzlich von ihnen, soweit erforderlich, kofinanziert. Die Hochschulen streben eine deutliche Steigerung ihrer Drittmittelquote an, z. B. aus dem EU-Forschungsprogramm Horizont 2020. Die Landesregierung wird sie dabei unterstützen.
Die beiden Universitätskliniken bauen unter Einbeziehung gesundheitspolitischer Weichenstellungen des Bundes und eigener struktureller Anpassungen ab sofort schrittweise ihre Defizite ab.
Die laufenden Zielvereinbarungen werden bis Ende 2014 weiter erfüllt und umgesetzt.