Stellungnahme der LRK zum Entwurf Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.07.2003

21.07.2003 -  
  1. Mit den Zielvereinbarungen vom 21.03.2003 haben sich die Rektoren namens ihrer Hochschulen zur Mitwirkung an Strukturveränderungen verpflichtet, die gemessen an den Hochschuletats von 2003 zu zehnprozentigen Einsparungen ab 2006 führen sollen. Diese Bereitschaft hat in der Mitarbeit der AG Hochschulstrukturen ihren Ausdruck gefunden, auch wenn vieles, wie der Berichterstatter hervorhebt, hierbei kontrovers geblieben ist. Die Bereitschaft zur Mitwirkung bedeutet aber nicht den Verzicht auf die grundsätzliche Kritik an der Kürzungspolitik und deren Umsetzung zum 01.01.2006. Das haben die Rektoren jederzeit betont. Die Rektoren können sich auch nicht das Recht absprechen lassen, sich öffentlich gegen die Hochschulpolitik der Landesregierung zu wenden, die der notwendigen Priorität für die Wissenschaftsförderung nicht gerecht wird.
  2. Die Landesregierung kann ihre Verantwortung für die Zukunftssicherung der Hochschulen des Landes nicht durch Zielvereinbarungen, die mit Kürzungsauflagen verbunden sind, an die Hochschulen abtreten. Die Umsetzung von Kürzungen darf deshalb nicht zum absoluten Ziel erklärt werden und nicht über die von den Strukturmaßnahmen betroffenen Bereiche hinaus große Teile der Lehre und Forschung auf Jahre hinaus lahmlegen.
  3. Der Entwurf Hochschulstrukturplanung geht weit über die Vorschläge des Benz-Papiers hinaus und betrifft Bereiche, die dort gar nicht näher geprüft worden sind. Hier sind Kürzungsziele benannt worden, die weder begründet worden sind noch in ihren Größenordnungen bis 2006 auch nur annähernd zu erbringen sind.
  4. Zur Umsetzung der Kürzungsmaßnahmen beabsichtigt die Landesregierung gravierende Eingriffe in die Hochschulautonomie. So soll durch das Hochschulstrukturgesetz die Einführung von Studiengängen ebenso wie die Studien- und Prüfungsordnungen unter den Genehmigungsvorbehalt des Kultusministeriums gestellt werden. Außerdem behält sie sich Haushaltsmaßnahmen vor, die Eingriffe in die Budgets bedeuten und die mit der Budgetierung beabsichtigte Hochschulautonomie unterlaufen. Flächendeckende Berufungs- und Stellenbesetzungsstops (außerhalb von Schwerpunkten) auf Jahre hinaus sind ebenso beabsichtigt wie Investitionsstops, die auf unabsehbar lange Zeit zur Handlungsunfähigkeit der Hochschulen führen. Die Rektoren sind skeptisch, ob solche Maßnahmen auf dem Weg von Zielvereinbarungen abgewendet werden können. Die Rektoren und Senate sehen ihre Mitarbeit durch solche Sanktionen schlecht gelohnt. Die erklärte Absicht der Landesregierung, angesichts der bestehenden Finanzierungslücken der Hochschulen wenigstens eine weitgehende Autonomie zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu gewähren, wird dadurch aufgegeben und in ihr Gegenteil verkehrt.
  5. Die Rektoren halten es auch in Zukunft für ihre Pflicht, im Interesse der Zukunftssicherung des Landes einen höheren Stellenwert der Hochschulförderung einzufordern. Sie sind bereit, über ihre Leistungen Rechenschaft abzulegen und eine nachhaltige Qualitätsprüfung in Forschung, Lehre, Netzwerkbildung, Controlling und Hochschulmanagement zu entwickeln. Dazu ist es aber notwendig, daß sie nicht auf Jahre hinaus in ihrer Entwicklung blockiert werden.

 

gez.

Prof. Dr. K. E. Pollmann

Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt

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